Professionelle Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3
Als Unternehmer sind Sie in Deutschland verpflichtet, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel gemäß der DGUV Vorschrift 3 regelmäßig von einer berechtigten, fachlich entsprechend geschulten Person vornehmen zu lassen. Ältere Bezeichnungen für die DGUV V3 waren BGV A3-Prüfung bzw. E-Check. Deshalb macht es Sinn, die Prüfung als festen Bestandteil in Ihr allgemeines Sicherheitskonzept aufzunehmen, denn bei Nichtbeachtung oder einem verspäteten Handeln können im Ernstfall weit tragende Konsequenzen auf Sie zukommen.
Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?
Ortsveränderliche Geräte sind kurz gesagt: alles, was einen Stecker hat, nicht fest verbaut ist und weniger als 23 kg wiegt. Hierzu zählen unter anderem:
- Bürogeräte: Computer, Monitore und Drucker, Mehrfachstecker, Gerätekabel und Netzteile etc.
- Werkzeuge und Maschinen: Bohrmaschinen, Stich- und Handkreissägen, Kabeltrommeln, tragbare Scheinwerfer etc.
- Haushaltsgeräte: Kaffeemaschinen, Staubsauger, Mikrowellen, Wasserkocher, Radios etc.
Wie werden ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel geprüft?
Die DGUV Vorschrift 3 legt in § 2 (2) die Regeln fest, nach denen die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte zu erfolgen hat. Zitat: "Elektrotechnische Regeln im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen enthalten sind, auf die die Berufsgenossenschaft in ihrem Mitteilungsblatt verwiesen hat." Dies entspricht der DIN VDE 0701-0702 für ortsveränderliche Betriebsmittel.
In der Praxis wird jedes ortsveränderliche Gerät einer Einzelprüfung unterzogen. Dabei geht der jeweilige Prüfer in drei Schritten vor, so wie sie in den Bestimmungen der DIN VDE enthalten sind:
1. Besichtigung: Zunächst erfolgt eine Sichtprüfung auf mögliche Beschädigungen oder Anzeichen einer unsachgemäßen Nutzung.
2. Erprobung: Das Gerät wird auf sämtliche Funktionen überprüft.
3. Messung: Die jeweils vorgeschriebenen Messungen werden durchgeführt. Dafür verwendet der Prüfer stets kalibrierte Messgeräte, um Verfälschungen der Ergebnisse auszuschließen.
In welchen Intervallen müssen ortsveränderliche Betriebsmittel geprüft werden?
Allgemein muss die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte zum einen vor der ersten Inbetriebnahme, zum anderen nach einer Veränderung oder einer Reparatur bzw. Instandsetzung erfolgen. Zudem sind auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung die Fristen für Wiederholungsprüfungen zu definieren.
Die DGUV V3 gibt als Richtschnur für normale Unternehmen eine Frist von sechs Monaten vor, für Baustellen ein Intervall von drei Monaten. Diese Fristen können verlängert werden, sofern bei den Prüfungen eine Fehlerquote von weniger als 2 % festgestellt wird. Allerdings enthält die DGUV V3 auch maximale Richtwerte. Diese sind:
- ein Jahr für Fertigungs- und Werkstätten, Baustellen und Betriebe mit ähnlichen Bedingungen
- zwei Jahre für Büros und büroähnliche Bedingungen
Die jeweilige Gefährdungsbeurteilung muss die genannten Richtwerte nicht zwangsläufig übernehmen, sie stellt jedoch eine gute Grundlage dar.
Die Prüfung ist nach der DGUV Vorschrift 3 Pflicht und schützt Sie und Ihr Unternehmen einerseits vor Haftungsansprüchen bei Unfällen, wenn Personen verletzt werden oder womöglich sogar zu Tode kommen. Andererseits vermeiden Sie wirtschaftliche Verluste, falls Maschinen, Anlagen und andere Betriebsmittel durch ungeprüfte Geräte Schaden nehmen, denn Ihre Versicherung wird dann nicht einspringen. Bei Personenschäden und Todesfällen tritt die Staatsanwaltschaft auf den Plan und zieht die zuständigen Personen in Ihrem Betrieb - Geschäftsleitung, Vorgesetzte, Sicherheitsbeauftragte, VEFK - zur Verantwortung.
Rechtssichere Dokumentation über die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Wenn Sie die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Geräte nach DGUV Vorschrift 3 durch einen fachkund